Dichtheitsprüfungen - Nachweis der Mängelfreiheit von Abwasseranlagen

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Abwasserleitungen müssen dicht sein. Auch Grundstückseigentümer sind daher durch Gesetze und technische Normen zur Dichtheitsprüfung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage verpflichtet. 

Wichtige Hinweise:
Beim Neubau oder der Sanierung werden Ihre Pflichten zur Dichtheitsprüfung in der Entwässerungsgenehmigung geregelt. Für Wiederholungsprüfungen im Bestand gelten Fristen. Detailliertere Informationen haben wir in den Dokumenten rechts für Sie zusammengefasst.

Auch wenn Sie "nur" Pflasterarbeiten planen, empfehlen wir, die Bestandsleitungen inspizieren und Schäden sanieren zu lassen. So können Sie eventuell notwendige Aufgrabungen durchführen lassen, bevor Sie beispielsweise die Hofflächen oder den Garten neu gestalten. 

Name Telefon Telefax Zimmer
Schwab, Lothar
Sachbearbeiter
09402 / 509 - 56 53, DG