Gebühren und Beiträge

Gebühren

Die Kosten für den laufenden Betrieb und Unterhalt der Abwasserbeseitigungsanlage werden hauptsächlich über Gebühren gedeckt.
Der Zweckverband erhebt eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.

Die Schmutzwassergebühr ist von allen Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke für das Einleiten von Schmutzwasser zu bezahlen. 
Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten "Frischwassermaßstab". Dabei gilt alles aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wasser, mit Ausnahme der nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltenen Wassermengen, als Abwasser.

Die Niederschlagswassergebühr ist von allen Grundstückseigentümern zu bezahlen, deren Grundstücke im Mischsystem oder Trennsystem erschlossen sind und Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen in die Kanäle des Zweckverbandes einleiten.
Die Berechnung erfolgt nach der sogenannten "reduzierten Grundstücksfläche". Diese ergibt sich, wenn die Fläche eines Grundstücks mit dem festgelegten Grundstücksabflussbeiwert (GAB) multipliziert wird.

Nach unserer derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung beträgt

  • die Schmutzwassergebühr 1,58 € pro m³ Abwasser
  • die Niederschlagswassergebühr 0,35 € pro m² pro Jahr.

Beiträge

Die Kosten für den Bau der gesamten Abwasserbeseitigungsanlage des Zweckverbandes werden unter anderem über Zuschüsse des Freistaates Bayern,
zum Teil über Kostenbeteiligungen der Mitgliedsgemeinden und
über den sogenannten Herstellungsbeitrag finanziert.

Der Herstellungsbeitrag ist von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zu zahlen und dient der Abgeltung des möglichen Vorteils, den jedes an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossene Grundstück aus der öffentlichen Einrichtung „Kanalisation“ zieht.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen dabei von folgender Überlegung aus: Je mehr Grundstücks- und Geschossflächen an den Kanal angeschlossen werden können, desto größer ist der Vorteil aus der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage.

Damit ist dem Zweckverband die Art und Weise der Berechnung des Herstellungsbeitrages im Grundsatz vorgegeben.

Nach unserer derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung beträgt daher der

Herstellungsbeitrag:

  • pro m² Grundstücksfläche: 1,36 €
  • pro m² Geschossfläche: 9,40 €

Name Telefon Telefax Zimmer
Roidl, Peter
Sachgebietsleiter Gebühren Kassenleiter
09402 / 509 - 52 51, DG
Navesnik, Diana
Sachbearbeiterin
09402 / 509 - 67 51, DG