Entwässerungsgenehmigung

Was versteht man unter einer Grundstücksentwässerungsanlage?

Unter Grundstücksentwässerungsanlage versteht man die privaten Abwasserleitungen und -schächte auf einem Grundstück. Das Herstellen, Ändern oder Erweitern einer Grundstücksentwässerungsanlage erfordert eine Genehmigung. Dazu reichen Sie einen Entwässerungsantrag mit Planungsunterlagen ein. In unseren Formularen und Merkblättern finden Sie Näheres dazu. 

Anhand Ihrer Antragsunterlagen prüft der Zweckverband, ob die geplante Anlage den Bestimmungen der Entwässerungssatzung entspricht. Sobald Sie den Entwässerungsbescheid erhalten haben, können Sie mit den Entwässerungsarbeiten beginnen. 

Wann brauche ich eine Entwässerungsgenehmigung?

Eine Entwässerungsgenehmigung benötigen Sie immer dann, wenn Ihre Grundstücksentwässerungsanlage neu hergestellt, verändert oder erweitert wird. Dies kann auch schon bei kleineren Änderungen an Gebäuden und Außenanlagen der Fall sein. 

Beispiele

- Neubau

- Umbau eines Gebäudes

- Anbau an ein bestehendes Haus

- Änderungen der bestehenden Leitungsführung, Stilllegen von Leitungen

- nachträglicher Einbau einer Zisterne oder eines Sickerschachtes

- bei Änderungen von Abscheideranlagen 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich ist, fragen Sie bitte bei uns nach. Bei geringfügigen Änderungen genügt oft eine Skizze auf Grundlage des bestehenden Entwässerungsplanes (ohne Genehmigungsverfahren). Die Dokumentation von Änderungen erleichtert uns und Ihnen die Überwachung und Unterhaltung der Anlage. 

Welche Genehmigungen brauche ich noch?

Das Antragsverfahren und die Genehmigung der Entwässerungsanlage erfolgen getrennt von dem Bauantragsverfahren beim Bauordnungsamt. Die Entwässerungsgenehmigung wird erst wirksam, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Baugenehmigung oder Freistellungsverfahren). 

Vor dem Entwässerungsantrag erhalten Sie von uns Informationen über die Anschlussmöglichkeiten. Dazu fordern Sie bitte eine Kanalauskunft an. 

Bei Versickerungen benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis.