Kanalreinigung - wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

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Um die Funktionsfähigkeit der Kanalleitungen dauerhaft zu erhalten, muss der Zweckverband das Kanalsystem in regelmäßigen Zeitabständen von ca. 3 Jahren reinigen.

Diese Reinigungsarbeiten werden im Auftrag des Zweckverbandes, von einer für diese Arbeiten spezialisierten Fachfirma, ausgeführt.
Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Hochdruckspülfahrzeug (siehe Bild). Beim Reinigungsvorgang selbst wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit Spülkopf in den Abwasserkanal eingeführt.
Um die geforderte Reinigungswirkung zu erzielen, ist es erforderlich, mit einem Spüldruck von 110 bar zu arbeiten.

Die während der Reinigungsarbeiten auftretenden Druckunterschiede werden im Normalfall über die zuströmende Luft der Hauptschächte, aber auch über die Dachentlüftungen und Kontrollschächte der angeschlossenen Gebäude, ausgeglichen.
In Ausnahmefällen kann es jedoch in den von der Reinigung betroffenen Gebäuden im jeweiligen Straßenzug zu folgenden Ereignissen kommen:

  • Durch den Geruchsverschluss der Toilette, Dusche etc. ist ein beunruhigendes Rauschen zu hören.
    Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Abwasserleitungen des Hauses frei von Verstopfungen sind und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
  • Wasser ist aus dem Geruchsverschluss (Toilette, Waschbecken etc.) ausgetreten.
    Das lässt darauf schließen, dass die Dachentlüftung nicht ordnungsgemäß funktioniert und auch kein Kontrollschacht mit offenem Gerinne vorhanden ist, um die Druckschwankungen auszugleichen.
    Die Haus- und Grundstücksentwässerung sollte dringend durch eine Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
  • Nach der Kanalspülung macht sich ein übler Geruch bemerkbar.
    Auch dieser Zustand lässt darauf schließen, dass die Dachentlüftung nicht ordnungsgemäß funktioniert und auch kein Kontrollschacht mit offenem Gerinne vorhanden ist. Durch den Unterdruck wurde das Wasser aus den Geruchsverschlüssen herausgesaugt. Luft aus dem Kanal kann ungehindert in die Wohnung strömen. Zur kurzfristigen Behebung des Zustandes sollte man einfach Wasser ins Waschbecken, Duschwanne etc. einlaufen lassen. 
    Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.
  • Aus der Toilette ist Wasser mit Fäkalien ausgetreten.
    In diesem Fall liegt im Abflusssystem des betroffenen Hauses bzw. Grundstücks eine schwere Störung vor. Dies können Ablagerungen aber auch Hindernisse sein, die zwar das Wasser ablaufen lassen, Feststoffe aber zurückhalten. Normalerweise werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- und Grundleitungen in den Hauptkanal des Zweckverbandes gespült. Das heißt, in den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich keine Fäkalien befinden.
    Auch hier muss die Haus- und Grundstücksentwässerung dringend von einer Fachfirma auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft und ggf. umgebaut werden.

Der Zweckverband hofft, mit diesen Beschreibungen Anhaltspunkte zur Fehlersuche gegeben zu haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle häuslichen Fall- und Sammelleitungen nach der DIN 1986 verlegt werden müssen und mit einer ausreichend dimensionierten und funktionierenden Lüftungsleitung zu versehen sind.
Weiterhin erinnern wir an dieser Stelle nochmals, dass jede Grundstücksentwässerungsanlage am Ende einen Kontrollschacht mit offenem Gerinne und einem Durchmesser von einem Meter aufzuweisen hat. Dieser Schacht muss jederzeit zugänglich sein und darf nicht überbaut oder überfüllt werden.
Wichtige Hinweise zur korrekten Erstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie in den Bestimmungen unserer Entwässerungssatzung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Zweckverband bzw. die beauftragte Fachfirma für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich die Lüftungsleitungen der häuslichen Schmutzwasserleitung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden, nicht haftet.